Eine homöopatische Behandlung wird von allen privaten Krankenkassen erstattet.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt, dass eine homöopathische Akutbehandlung jederzeit auf Vorlage der Versichertenkarte möglich ist.

Eine umfassende homöopathische Konstitutionsbehandlung zur Therapie chronischer Erkrankungen wird inzwischen von vielen Krankenkassen übernommen, z.B.  die mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte spezielle Verträge zur Integrierten Versorgung abgeschlossen haben. Nähere Informationen dazu erhalten sie auf der Webseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZhÄ).

Wir beraten sie gerne im Einzelfall welche Kosten Ihre gesetzliche Kasse Ã¼bernimmt.

 

 


Keywords für diese Seite: Integrierten, Zentralverein, Vorlage, Akutbehandlung, Krankenversicherte, Versichertenkarte, Konstitutionsbehandlung, Behandlung, Erkrankungen, Therapie, Vertr